Gewerbliche Spielvermittlung: Vermittlung von Anteilen an BGB-Gesellschaften mit dem Geschäftszweck der Teilnahme am Samstagslotto; Haftung der Lotteriegesellschaft für Wettbewerbsverstöße ihrer Annahmestellen
Versuchter Totschlag: Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes bei barfuß ausgeführten Fußtritten gegen den Kopf des Opfers ohne erhebliche Verletzungsfolgen