Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Untätigkeit eines Gerichts in einem Zivilverfahren – hier: Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens bei erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für Betroffenen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und Aufrechterhaltung der Abschiebehaft ohne vorherige Anhörung der Ehefrau des Betroffenen sowie durch unvertretbare Annahme, der Haftverlängerungsantrag sei von der zuständigen Behörde gestellt worden – zudem unterlassene Belehrung gem Art 36 KonsÜbk Wien