Handels- und Gesellschaftsrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des „besonders schweren Rechtsverstoßes“ iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO – Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des Freigabeverfahrens gem § 253 Abs 4 S 1 InsO sowie durch Verneinung eines solchen „besonders schweren Fehlers“ im insolvenzrechtlichen Beschwerdeverfahren

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Familienrecht

Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit – offenkundig aktenwidrige Streitwerterfassung

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Strafrecht

Fortdauer sehr langer Untersuchungshaft bei vorübergehender Überlastung der Strafkammer

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