Nichtannahmebeschluss: §§ 33, 33a StPO gebieten auch vor belastender Auslagenentscheidung eine Anhörung des Betroffenen – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie wegen unzureichender Substantiierung
Ablehnung einer betreuungsgerichtlichen Unterbringungsgenehmigung: Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen; Beachtlichkeit des der Unterbringung entgegenstehenden natürlichen Willens des Betroffenen