Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren (ohne Auflagen außer Vollzug zu setzenden) Haftbefehls gegen ausgelieferte Person trotz zu beachtenden Grundsatzes der Spezialität möglich
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung in einer maßregelvollzugsrechtlichen Sache, sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Geldentschädigung trotz Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers infolge rechtswidriger Fesselung – Berücksichtigung der Eingriffsintensität bei Bestimmung von Art und Höhe des Ausgleichs