Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Erbringung einer Leistung in der berechtigten Annahme der Veranlassung einer Gegenleistung; Zahlung von Beitragsrückständen an im Sozialkassenverfahren an die Urlaubskasse in der Erwartung der Erstattung von Urlaubsvergütungen
Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) bei Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren – unklare Funktionsbezeichnung des entscheidenden Richters („Vorsitzender“ statt „Einzelrichter“) berührt Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht – Unterbleiben der Verabschiedung einer Prozesspartei nach mündlicher Verhandlung begründet keine Besorgnis der Befangenheit