Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fehlerhafte Anwendung der Ausschlussfrist des § 234 Abs 3 ZPO bei Ungewissheit über den Fristbeginn (hier: für einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid, §§ 700 Abs 1, 399 Abs 1 ZPO) – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Erlass bzw Aufrechterhaltung eines Haftbefehls indiziert nicht auch Entscheidungsreife hinsichtlich der Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn Anklage zum Nachteil des Angeschuldigten von bisherigen Haftentscheidungen abweicht – Zu den verfassungsrechtlichen Maßgaben an die Förderung eines Strafverfahrens im Stadium des gerichtlichen Zwischenverfahrens, wenn sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft befindet