Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten wegen Falschvortrags zu entscheidungserheblichen Tatsachen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie des Schutzes von Ehe und Familie (Art 6 Abs 1 GG) durch Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) sowie von Langzeitbesuchen gegenüber einem verheirateten Strafgefangenen