Beschwerdewert der Streitwertbeschwerde bei vergleichsweiser Kostenverteilung – Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung bei § 45 Abs. 2 GKG
Schwere Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines gemischt genutzten Gebäudes durch Brandlegung; Voraussetzungen der Unbrauchbarkeit zu Wohnzwecken; teilweise Zerstörung bei erheblichen Verrußungen