Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf Aufhebung einer in einem äußerungsrechtlichen Unterlassungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangenen einstweiligen Verfügung: mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art 103 Abs 1 GG – unzureichende Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten
Entfernung des Angeklagten aus dem Saal bei der Zeugenvernehmung: Vorrang der Unterrichtung des Angeklagten durch simultane Videoübertragung; Beruhen des Urteils auf der Ablehnung des Antrags auf Videoübertragung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO) bei unzureichender fachgerichtlicher Begründung der Haftvoraussetzungen (hier: Erheblichkeit der Straftat) sowie unzureichender Sachaufklärung – Gegenstandswertfestsetzung