Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen ist („non liquet“) – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilrechtliches Unterlassungsurteil bzgl einer nicht erweislich wahren Äußerung ohne weitere Abwägung – Gegenstandswertfestsetzung
Strafvereitelung: Ursächlichkeit der Tathandlung für den Vereitelungserfolg; Einbeziehung hypothetischer alternativer Geschehensabläufe in die Betrachtung des Tatrichters; Voraussetzungen der Straflosigkeit wegen Selbstbegünstigung