Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Kräutermischungen zur Herbeiführung von Rauschzuständen: Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und/oder Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen unter Verwendung nicht zugelassener Stoffe; Zurückverweisung in der Revisionsinstanz bei unklaren Urteilsausführungen zur Zusammensetzung der verkauften Kräutermischungen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen in das PKH-Verfahren – hier: beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen bei Unterbringung in Gemeinschaftshaft – Gegenstandswertfestsetzung