Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Übernahme von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen aus einem aufgehobenen Urteil
Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs in der Revisionsinstanz: Pflicht des neuen Tatrichters zu Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten
Verminderte Schuldfähigkeit: Strafmilderung als Ermessensentscheidung des Tatrichters; Ausnahmen von der regelmäßig vorzunehmenden Strafrahmenverschiebung