Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf sog. Schrottimmobilien: Erfordernis der „Stoffgleichheit“ zwischen dem Vermögensschaden und dem Gegenstand der Täuschung; Ermittlung des Vermögensschadens beim finanzierten Grundstückskauf durch bereits verschuldete Kunden
Unbenannter schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Besonders schwerer Fall bei Bereitschaft zum Waffeneinsatz beim Weiterverkauf der Drogen
Anfrage beim Großen Senat für Zivilsachen und den anderen Strafsenaten: Berücksichtigung der Vermögenslage des Geschädigten und des Schädigers bei Zuerkennung eines Schmerzensgeldanspruchs im Adhäsionsverfahren