Die einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 der 13. BayIfSMV zur Zulassung einer volksfestähnlichen Veranstaltung beigefügten Nebenbestimmungen, die eine Testpflicht für die Besucher der Veranstaltung anordnen und eine Regelung enthalten, wonach die Ausnahmegenehmigung erlischt, wenn die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 10 überschreitet, ist nach summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.
Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, Entzug der Fahrerlaubnis, Führen eines Kfz unter kumulativer Wirkung von Cannabis und Alkohol, Mischkonsum, Entfallen der Fahreignung, ohne dass es auf das weitere selbständige Merkmal des fehlenden Trennungsvermögen ankommt, Keine weitere Aufklärungsmaßnahme wie Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachten erforderlich, Abweichende obergerichtliche Rechtsprechung (OVG NRW v. 14.11.2019), Hilfsweise allgemeine Interessenabwägung, die zu Lasten des Antragstellers ausfällt
Die einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 der 13. BayIfSMV zur Zulassung einer volksfestähnlichen Veranstaltung beigefügten Nebenbestimmungen, die eine Testpflicht für die Besucher der Veranstaltung anordnen und eine Regelung enthalten, wonach die Ausnahmegenehmigung erlischt, wenn die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 10 überschreitet, ist nach summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.
Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, Entzug der Fahrerlaubnis, Führen eines Kfz unter kumulativer Wirkung von Cannabis und Alkohol, Mischkonsum, Entfallen der Fahreignung, ohne dass es auf das weitere selbständige Merkmal des fehlenden Trennungsvermögen ankommt, Keine weitere Aufklärungsmaßnahme wie Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachten erforderlich, Abweichende obergerichtliche Rechtsprechung (OVG NRW v. 14.11.2019), Hilfsweise allgemeine Interessenabwägung, die zu Lasten des Antragstellers ausfällt