(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuchende – Fehlen eines materiellen Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrechts – Arbeitnehmerstatus – Verfassungsmäßigkeit – Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – Leistungsausschluss für dem Grunde nach Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 – Leistungsausschluss bei Fehlen eines materiellen Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrechts – Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12)
Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen (EMTV) bei geringerer Regelarbeitszeit