Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzureichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Lockerungen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen – Verletzung der staatlichen Schutzpflichten bzgl Leib und Leben nicht ersichtlich – Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 – Folgenabwägung – Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse