Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB idF vom 03.12.2015) mit dem GG unvereinbar und nichtig – Verletzung ua des existenziell bedeutsamen Rechts auf selbstbestimmtes Sterben als Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung dient legitimen Zielen des Gemeinwohls – Freiheitseinschränkung jedoch nicht angemessen
Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB idF vom 03.12.2015) mit dem GG unvereinbar und nichtig – Verletzung ua des existenziell bedeutsamen Rechts auf selbstbestimmtes Sterben als Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung dient legitimen Zielen des Gemeinwohls – Freiheitseinschränkung jedoch nicht angemessen
Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB idF vom 03.12.2015) mit dem GG unvereinbar und nichtig – Verletzung ua des existenziell bedeutsamen Rechts auf selbstbestimmtes Sterben als Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung dient legitimen Zielen des Gemeinwohls – Freiheitseinschränkung jedoch nicht angemessen