Nichtannahmebeschluss: Urteil des BGH zur „Lebensverlängerung als Schaden“ (02.04.2019, VI ZR 13/18, BGHZ 221, 352) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – Verfassungsbeschwerde teils unzulässig sowie in der Sache erfolglos
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bildung und Teilhabe – Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft – Teilnahme an den Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften im Schach
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Strafvollzugsverfahren (§§ 109ff StVollzG) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – hier: Antrag eines Strafgefangenen auf Duldung der Beschaffung von Medikamenten zur Lebensbeendigung