Verwaltungsrecht

Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung

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Verwaltungsrecht

Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung

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Verwaltungsrecht

Isolierte Aufhebung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung

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