Rechtfertigung des wegen des Lebensalters benachteiligenden sächsischen Besoldungsrechts; zur Frage der Rückwirkung durch das Sächsische Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Nichtannahmebeschluss: Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen kommunalen Ämtern (hier: Altersgrenze für hauptberufliche erste Bürgermeister und Landräte von 65 bzw 67 Jahren gem Art 39 Abs 2 S 2 KomWG BY 2006 idF vom 16.02.2012) – Verfassungsbeschwerde teils unzulässig, teils unbegründet – beschäftigungspolitische Belange als legitimes Ziel iSd Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000