Markenbeschwerdeverfahren – „Maras/Miras (Unionsmarke)“ – Der Markenabstand reicht bei nicht identischen Waren aus, um eine Verwechslungsgefahr zu verhindern.
Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Vorliegen einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe; Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Nährstoffs
Lebensmittelwerbung im Internet mit gesundheitsbezogenen Angaben: Geltung der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel für ausschließlich an medizinische Fachkreise und nicht an den Endverbraucher gerichtete Mitteilungen