Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses: Berechtigtes Interesse des Vermieters bei Geltendmachung eines Berufs- oder Geschäftsbedarfs; Interessenabwägung; Eigentumsgarantie; Bildung grober Leitlinien anhand bestimmter Fallgruppen; Nähe zum Eigenbedarf bei sog. “Mischnutzung”; Nähe zur Verwertungskündigung bei Nutzung der Wohnung ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken