Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht – Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht ohne sachliche Rechtfertigung – eingetragene Lebenspartnerschaft als Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs – Ablehnungsgesuch gegen Richter Landau unzulässig – Fortgeltung der unvereinbaren Vorschriften mit Maßgabe der rückwirkenden Anwendung des Splittingtarifs ab 2001 in noch offenen Verfahren – abweichende Meinung: Lebenspartnerschaft in Jahren 2001 und 2002 noch keine der Ehe vergleichbare Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft – Reichweite der Typisierungsbefugnis sowie zeitlicher Anpassungsspielraum des Gesetzgebers – ungeklärte verfassungsrechtliche Lage in Jahren 2001 und 2002
§ 9 Abs 7 LPartG verletzt Art 3 Abs 1 GG, soweit er keine Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner zulässt – Recht des Kindes auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung durch Beschränkung der Sukzessivadoption zwar berührt, aber nicht verletzt – Art 6 Abs 2 S 1 GG schützt auch Eltern gleichen Geschlechts, sofern sie einfachrechtlich als Elternteile eines Kindes anerkannt sind – Lebensgemeinschaft aus eingetragenen Lebenspartnern und leiblichem bzw angenommenem Kind ist als Familie iSd Art 6 Abs 1 GG geschützt – Frist zur Neuregelung bis 30.06.2014
(Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit – Zweck des § 236 AO – Verweisungsnorm – Anspruch auf Prozesszinsen )
Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bzgl der lediglich für Ehepartner geltenden Ausnahmen von der Grunderwerbssteuerpflicht – partielle Unvereinbarkeit von § 3 Nr 3 S 2, S 3, Nr 4, Nr 5, Nr 6 S 3 und Nr 7 S 2 GrEStG idF vom 26.02.1997 mit Art 3 Abs 1 GG – Pflicht zur rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung bis 31.12.2012