(Grundsicherung für Arbeitsuchende – abschließende Entscheidung über zunächst vorläufig beschiedene Leistungsansprüche – Anwendbarkeit des § 41a SGB 2 auf vor dem 1.8.2016 beendete Bewilligungszeiträume – Verpflichtung zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen – Berücksichtigung von Einkommensangaben im Widerspruchsverfahren)