Ablehnung des Erlasses einer eA auf vorläufige Gewährung existenzsichernder Leistungen: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gebietet bei neuer Beweislage eine vorrangige Befassung der Fachgerichte
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Vermögensberücksichtigung – selbst genutztes Hausgrundstück von unangemessener Größe – besondere Härte – Leistungsbezug für kurze Dauer