(Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – stationäre Unterbringung – Heranziehung zu einem Kostenbeitrag – Unterschiede zwischen § 92 Abs 2 S 1 SGB 12 und § 92 Abs 2 S 3 SGB 12 – individuelle Schätzung der häuslichen Ersparnis unter Begrenzung auf den Rechenposten des in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalts – volle Berücksichtigung des weiteren notwendigen Lebensunterhalts)