(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Rücknahme der Leistungsbewilligung – Hilfebedürftigkeit – Verschweigen von Vermögen – Begrenzung des Erstattungsbetrages auf den Vermögenswert – Vorliegen einer besonderen Härte nach § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 – Forderungserlass)
Altverträge über eine Lebensversicherung und zwei private Rentenversicherungen nach dem sog. Antragsmodell: Beginn der Verjährungsfrist für die Rückabwicklungsansprüche nach Rücktritt
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Tilgung einer Darlehensforderung durch Barzahlung und erneute Zurverfügungstellung von Barmitteln durch den Darlehensgeber