Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Grundrechtsverletzung im Zusammenhang mit Sanktionen gem §§ 31 ff SGB II (juris: SGB 2), wenn die bewilligten Leistungen im fachgerichtlichen Eilverfahren gewährt wurden und keine Wiederholungsgefahr besteht – Verfassungsbeschwerde unzulässig