Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 105% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Kassenärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – Plausibilität – Überschreitung der ärztlichen Arbeitszeit an drei Tagen aufgrund Nichtbeachtung einer Zeitvorgabe für den Arzt-Patienten-Kontakt – Berechtigung zur Untersuchung der Folgequartale auf diesen Abrechnungsfehler, auch wenn die Tagesprofile für diese Quartale für sich genommen unauffällig sind
(Kassenärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – Rechtsgrundlage für sachlich-rechnerische Richtigstellung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids nach Ablauf der Ausschlussfrist und bei Vorliegen von Vertrauensausschlusstatbeständen – keine Ermessensausübung bei Entscheidung über Rücknahme eines rechtswidrigen Honorarbescheids – Heilung eines Anhörungsmangels im Widerspruchsverfahren – nachfolgende Kostenentscheidung des Gerichts – Anwendung von § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 – keine notwendige Beiladung des Krankenhausträgers bei Rückforderung bereits gezahlten Honorars an ermächtigten Krankenhausarzt im Wege einer nachgehenden Richtigstellung)
Vertragsärztliche Versorgung – Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch insoweit mit höherrangigem Recht vereinbar, als sie sich auf Ärzte für Laboratoriumsmedizin erstreckt
(Vertragsarzt – kein Anspruch auf Vergütung für Leistungen, die unter Verstoß gegen ein Berufsverbot und zudem in Erfüllung des Straftatbestandes des § 145c StGB erbracht werden)