(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2021 VII R 15/19 – Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO; Schuldbeitritt des direkten Vertreters nach § 48 Abs. 2 AO)
Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils, hier ausreichend bei: Hervorragend + und 2 Besoldungsstufen höherwertiger Tätigkeit, fehlende Heranziehung des Leistungskriteriums vorherige dienstliche Beurteilung und unmittelbar auf ein Hilfskriterium gestützte Auswahlentscheidung, hier rechtswidrig
Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank nahestehende Gesellschaft als Herstellungskosten oder Finanzierungsaufwendungen