Arbeitslosengeld II – kein Regelbedarf für Alleinstehende bei Zusammenleben mit der mittellosen keine Leistungen beziehenden Ehefrau – keine Antragsstellung wegen aufenthaltsrechtlicher Gesichtspunkte – Unterkunft und Heizung – bei grundsätzlicher Leistungsberechtigung der Ehefrau keine Abweichung vom Kopfteilprinzip
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Versagung der Berufungszulassung im Verwaltungsprozess (hier: zur Frage der Anwendung des 20 %-Zuschlags im Rahmen der Beamtenbesoldung ab dem dritten Kind gem der Vollstreckungsanordnung in BVerfGE 99, 300 ) – Gegenstandswertfestsetzung