(Gesetzliche Rentenversicherung – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Übergangsgeld – Höhe – fiktives Arbeitsentgelt – Bezugstätigkeit – bisherige berufliche Tätigkeit ohne Behinderung – kurzzeitig ausgeübte bzw lange zurückliegende Tätigkeit – Prägung des Lebensstandards – behinderungsbedingte Tätigkeit – Auslegung bereichsspezifischer Vorschriften im Lichte des SGB 9 – sozialgerichtliches Verfahren – Wert des Beschwerdegegenstands – keine Gegenrechnung von übergegangenen Ersatzansprüchen iS von § 34b SGB 2 – keine notwendige Beiladung des nachrangigen Grundsicherungsträgers wegen möglichen Erstattungsansprüchen nach § 104 SGB 10 – Ausführungsbescheid während des Revisionsverfahrens – gleichbleibender Streitgegenstand)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung – Kfz-Hilfe – Berücksichtigung einer für den Einbau behinderungsbedingter Zusatzausstattung erforderlichen höheren Motorisierung bei der Leistungsbeschaffung
Ablehnung des Erlasses einer eA auf vorläufige Gewährung existenzsichernder Leistungen: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gebietet bei neuer Beweislage eine vorrangige Befassung der Fachgerichte
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Vermögensberücksichtigung – selbst genutztes Hausgrundstück von unangemessener Größe – besondere Härte – Leistungsbezug für kurze Dauer
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche – Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – Leistungsausschluss für dem Grunde nach Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 – Leistungsausschluss gem § 23 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 12 – Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 – Ermessensreduzierung auf Null – verfassungskonforme Auslegung)