(Asylbewerberleistung – Grundleistung – Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2 AsylbLG aF – Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen – fehlende Mitwirkung bei Identitätsfeststellung und Passbeschaffung – Bemessung der unabweisbar gebotenen Leistung – Beschränkung auf das physische Existenzminimum im Einzelfall – Verfassungsmäßigkeit)
(Krankenversicherung – behandlungsbedürftige Krankheit – Schädelasymmetrie im Säuglingsalter – Erforderlichkeit von medizinischen Vorsorgeleistungen – Kopforthesenbehandlung – Kostenerstattungsanspruch – Genehmigungsfiktion – subjektive Erforderlichkeit der Leistung – Selbstbeschaffung vor Ablauf der Entscheidungsfrist der Krankenkasse – Aufhebung der fingierten Genehmigung nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften der §§ 44ff SGB 10)
(Krankenversicherung – keine Kostenerstattung für eine Kopforthesenbehandlung – keine Leistung der medizinischen Rehabilitation – Fristbeginn gem § 13 Abs 3a SGB 5 frühestens mit Wirksamwerden der Vorschrift – Ermittlung des Krankheitswertes bzw der Behandlungsbedürftigkeit einer Schädelasymmetrie – Verfassungsmäßigkeit der Rechtsetzung durch den GBA – keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche oder wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung – kein Seltenheitsfall – kein Systemversagen)
(Kassenzahnärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – sachlich-rechnerische Berichtigung aufgrund im Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erkennbar enthaltener Leistungen der Implantatversorgung, die nicht dem Zahnersatz zuzurechnen seien – Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch Krankenkasse steht Berichtigung entgegen – Erstversorgung mit Suprakonstruktion – Ausnahmefall nach Nr 36 Zahnersatz-Richtlinie – vollkeramische Krone als gleichartige Versorgung iRd Regelversorgung – geschätzte Material- und Laborkosten sind Gegenstand der Kostenplanung – Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung kann von Ersatzkasse beantragt werden – Ablehnung dieses Antrags ist Verwaltungsakt – sozialgerichtliches Verfahren – § 78 Abs 2 S 1 Nr 3 SGG nicht anwendbar)