(Grundsicherung für Arbeitsuchende – abschließende Entscheidung über zunächst vorläufig beschiedene Leistungsansprüche – Anwendbarkeit des § 41a SGB 2 auf vor dem 1.8.2016 beendete Bewilligungszeiträume – Verpflichtung zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen – Berücksichtigung von Einkommensangaben im Widerspruchsverfahren)
Krankenversicherung – (teilstationäre) Krankenbehandlung – kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Avastin zur Therapie von Glioblastomen nach Rezidiv – fehlende arzneimittelrechtliche Zulassung – kein Off-Label-Use – keine grundrechtsorientierte Leistungsauslegung