(Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft – Mittelbare Beteiligung berufsfremder niederländischer Holdinggesellschaft unzulässig – Vereinbarkeit von § 50a StBerG mit Verfassungsrecht und Unionsrecht)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.8.2012 X B 213/11 – Keine Rechtskraftwirkung eines Urteils zur Gewinnfeststellung für den Gewerbesteuermessbetrag)