Patentnichtigkeitsklageverfahren – ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel – „Ranibizumab“ – zu den Voraussetzungen der Erteilung des ergänzenden Schutzzertifikats: Erfordernis der Benennung des Wirkstoffs und/oder seiner Zusammensetzung in den Ansprüchen des Grundpatents – gleiches gilt für Präparate aus Einzelwirkstoffen und für Kombinationspräparate
(Verletzung von Zuständigkeitsregeln in Zusammenhang mit einer Ermessensentscheidung – Rechtsfolgen bei Übertragung der Zuständigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG – Nicht revisibles Landesrecht – Formelle Beschwer)