(Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker – Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG – Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage – Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren – Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2011 II R 44/10 – Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker – Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG – Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage – Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren – Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)
(Keine Beschwer durch einen Einkommensteuerbescheid, wenn der Streit um die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen im jeweiligen Veranlagungszeitraum keine steuerliche Auswirkung hat – Wirkung des § 35b GewStG)