Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung: Klagebefugnis des Minderheitsaktionärs nach Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister; erforderliche Kapitalmehrheit für das Übertragungsverlangen
(Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung – Umdeutung von Prozesserklärungen – außerordentliche Beschwerde seit Einführung des § 133a FGO generell nicht mehr statthaft)