Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig – Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs geboten – Verletzung der Informationsfreiheit nicht hinreichend substantiiert
Markenbeschwerdeverfahren – „SoliDos/SolidosDuo (IR-Marke)/SOLDOS (Unionsmarke)“ – ursprünglich zulässige Beschwerde aus der IR-Marke – wegen der weiteren Widerspruchsmarke ergangener löschungsanordnender Beschluss des DPMA ist bestandskräftig geworden – Beschwerde aus IR-Marke ist derzeit gegenstandslos – Rückzahlung der Beschwerdegebühr