Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „H 15“ – zulässige Erweiterung des ursprünglichen Gegenstands des Löschungsverfahrens – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine übliche Bezeichnung – keine bösgläubige Markenanmeldung – Kostenentscheidung