Markenbeschwerdeverfahren – „AZARA ATTRACT (Wort-Bild-Marke)/ZARA (Unionsmarke)/ZARA (Unionsmarke)“ – Gegenstandslosigkeit der Beschwerde wegen Löschung der angegriffenen Marke
Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine dingliche Wertsicherungsklausel: Eintragungserfordernis; Erfordernis der Zustimmung des nachrangig Berechtigten
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Scan2Net“ – das Vorliegen des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Markenanmeldung ist zuverlässig festzustellen – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis