Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Dichtungsring” – zur erfinderischen Tätigkeit bei handwerklicher Maßnahme und bei handwerklicher Weiterbildung des Standes der Technik – zur Sachprüfung eines Unteranspruchs – Sachprüfung, wenn der Wille des Patentinhabers auf dessen (isolierte) Verteidigung gerichtet ist – die mögliche Aufnahme von Merkmalen aus der Beschreibung bietet keinen Anlass für eine Recherche durch die Klägerin