(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.1.2018 VI R 41/16 – Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn)
Verhängung kurzer Freiheitsstrafen bei einer Tatserie von Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung: Erforderlichkeit der Erörterung der Unerlässlichkeit kurzer Freiheitsstrafen bei Überschreitung einer Schadensschwelle von 2.000 Euro
Schwarzarbeit polnischer Arbeitnehmer in einem Hotelbetrieb: Klammerwirkung des Dauerdelikts „Beihilfe zur Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang“ bei der Beurteilung von Beihilfe zur Lohnsteuerhinterziehung und zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Tenorierung der Verurteilung; Strafrahmenverschiebung