Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung
Rückwirkend angeordnete Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. für Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen durch die sog Fünftelregelung mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar – § 34 Abs 1 iVm § 52 Abs 47 und § 39b Abs 3 S 9 iVm § 52 Abs 1 S 2 EStG idFv 24.03.1999 nichtig, soweit danach für Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG die sogenannte Fünftel-Regelung anstelle des zuvor geltenden halben durchschnittlichen Steuersatzes auch dann zur Anwendung kommt, wenn diese im Jahr 1998, aber noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am 09.11.1998 verbindlich vereinbart und im Jahr 1999 ausgezahlt wurden, oder – unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinbarung – noch vor der Verkündung der Neuregelung am 31.03.1999 ausgezahlt wurden
(Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde – Auslegung eines Gesetzes gegen den Wortlaut)
(Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein Arbeitslohn – Voraussetzungen für Überzeugungsbildung i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO)
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten – Keine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag