(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers – kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 – keine Weiterleitung des Antrags – nachrangige Leistungspflicht – Deckungsgleichheit der Leistungen – Kinder- und Jugendhilfe – Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege – Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie – Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 54 Abs 3 SGB 12 – sozialgerichtliches Verfahren – Verkennung des Streitgegenstandes durch das LSG – Entscheidung über die Höhe des Erstattungsanspruchs trotz Erlasses nur eines Grundurteils durch das Sozialgericht)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Begriff des Lebens unter haftähnlichen Bedingungen gem § 2 Abs 2 StrRehaG – Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Auslegung der § 1 Abs 1, § 2 StrRehaG, durch Nichtberücksichtigung von § 7 Abs 2 StrRehaG sowie durch unzureichende richterliche Sachaufklärung (§ 10 Abs 1 StrRehaG) – hier: Verweigerte Rehabilitierung wegen zwangsweiser Heimunterbringung des Betroffenen im Kindesalter in der ehemaligen DDR
Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte
Festsetzung und Auszahlung eines Anteils an den finanziellen Zuwendungen auf der Grundlage eines mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt geschlossenen Staatsvertrages