(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Rücknahme eines rechtwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Zuständigkeit der erlassenden Behörde für die Rücknahme auch nach Zuständigkeitswechsel – keine Anwendbarkeit des § 44 Abs 3 SGB 10 – keine Rechtswidrigkeit des Ausgangsbescheides allein wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit)