Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Schließung von Gaststätten durch Allgemeinverfügung in Frankfurt (Oder) betrifft Gastwirtin in Frankfurt am Main ersichtlich nicht
Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an Rumänien – Bekanntgabe der Entscheidung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG ohne Begründung