Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anforderungen an einen Hang
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Vorsätzliches Handeln des Drogenkuriers hinsichtlich des Transports der tatsächlichen Rauschgiftmenge