Markenbeschwerdeverfahren – „Gosch/GOSH (Unionsmarke)“ – zur Einrede mangelnder Benutzung – Kennzeichnungskraft – zur Warenidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – teilweise klangliche Zeichenähnlichkeit – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Feinstil/Feingefühl“ – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen